Das in Deutschland eingesetzte Maut-System für LKWs basiert auf einer GPS-Protokollierung der gefahrenen mautpflichtigen Strecke. Nicht mit derartigen Geräten ausgestattete Fahrzeuge werden über Mautbrücken erfasst. Diese Mautbrücke, die etwa alle 80 Kilometer postiert ist, erstellt ein Frontalfoto und ein 3D-Modell des Fahrzeugs. Wird anhand der Daten erkannt, dass es sich nicht um eie mautpflichtiges Fahrzeug handelt oder wurde die Maut bezahlt, so werden die Daten gelöscht.
Die Wikipedia fasst zusammen:
Prinzipiell fotografieren die Kameras jedes Fahrzeug, das die Kontrollstelle passiert. Es wären also auch andere, aus Sicht des Datenschutzes bedenkliche Verwendungen der erfassten Daten möglich:
- Erstellung von Bewegungsprofilen mit dem (angegebenen) Zweck der Terrorbekämpfung
- Automatisches Ausstellen von Strafmandaten bei Überschreitung der erlaubten Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Kontrollstellen oder Abstandsverstöße.
- Technisch derzeit noch in der Entwicklung ist die Gesichtserkennung in den Bildern. Auch diese Daten könnten zur Erzeugung von Bewegungsprofilen beliebiger Autobahnbenutzer oder zur gezielten Personenfahndung eingesetzt werden.
- Abgleich der erfassten Kennzeichen mit denen von als gestohlenen gemeldeten Fahrzeugen
Das entsprechende Gesetz ↗ engt die Nutzungsmöglichkeiten ein: “Bilder und Daten, die im Rahmen der Kontrolle nach § 7 Absatz 2 erhoben und gespeichert wurden, sind unmittelbar nach dem Kontrollvorgang zu löschen, wenn das Kraftfahrzeug nicht der Mautpflicht unterliegt.”
Wir verfügen folglich über ein System, welches Bewegungsprofile aller Fahrzeuge auf Autobahnen erfasst, diese Daten speichert, auswertet und nur durch ein Gesetz in seiner Nutzungsweise eingeschränkt wurde. Wir haben einen Trog gebaut, der Begehrlichkeiten weckt. Baut einen Trog und die Schweine werden kommen.
Gesetze lassen sich ändern.
So verwundert es nicht, dass aktuell ↗ unser Innenministerdarsteller in die Koalitionsverhandlungen mit der SPD mit der Forderung geht, genau diese Einschränkungen aufzuweichen:
CDU und CSU bemängeln laut dem Bericht, dass die Maut-Daten des Betreiberkonsortiums Toll Collect bislang ausschließlich zur Bezahlung von Lkw-Autobahngebühren genutzt werden dürfen – und eine Weitergabe an andere Ämter strikt untersagt ist.
Und mit der CSU schließt sich der Kreis, denn die möchte ja auch eine PKW-Maut einführen, für die, wenn sie auf der vorhandenen Technik basieren soll, die Ausweitung auf dauerhafte Speicherung aller Fahrzeuge erforderlich ist.
Selten verändern sich politische Situationen derart schnell, dass man zuschauen und die Historie betrachten kann: Aus einem Maut-System zur Bezahlung des LKW-Verkehrs soll nur durch Änderung der rechtlichen Einschränkungen ein System zur Erstellung und Speicherung von Bewegungsprofilen aller Bundesbürger werden.
Alle Bürger, die der Meinung sind, sie würden Politikern vertrauen, sollten sich den heutigen Tag merken. Politiker lügen. Sie bauen für sich die Tröge, schränken sie künstlich ein und heben wenig später die Einschränkungen auf, damit sich die Schweine bedienen können. Die einzige Lösung besteht darin, keine Tröge entstehen zu lassen.
Herr Friedrich hat heute bewiesen, weshalb wir keine Vorratsdatenspeicherung einführen dürfen.
Dafür danke ich ihm von Herzen.